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   OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 2 B 2.12   

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https://dejure.org/2014,45059
OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 2 B 2.12 (https://dejure.org/2014,45059)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.11.2014 - 2 B 2.12 (https://dejure.org/2014,45059)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. November 2014 - 2 B 2.12 (https://dejure.org/2014,45059)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 92 Abs 3 S 1 VwGO, § 173 VwGO, § 204 Abs 1 S 1 ZPO, § 269 Abs 3 S 1 ZPO, § 17a Abs 2 GVG
    Zahlung von Schadensersatz wegen vergeblicher Aufwendungen im Zusammenhang mit der fehlgeschlagenen Sanierung eines Wohnhauses

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 92 Abs 3 S 1 VwGO, § ... 173 VwGO, § 204 Abs 1 S 1 ZPO, § 269 Abs 3 S 1 ZPO, § 17a Abs 2 GVG, § 195 aF BGB, § 291 BGB, § 288 Abs 1 BGB, § 242 BGB, Art 229 § 5 BGBEG, Art 229 § 6 BGBEG, § 4 Abs 1 InVorG, § 11 Abs 1 S 1 InVorG, § 11 Abs 2 S 2 InVorG, § 12 Abs 3 S 2 InVorG, § 15 InVorG, § 7 Abs 2 GrdstVV, § 7 Abs 4 GrdstVV
    Sanierung eines Wohnhauses; Schadensersatz; Leistungsklage; Verwaltungsrechtsweg; Verweisung des Rechtsstreits; Fördervertrag; Restitutionsanspruch; Verfügungsberechtigter; Vorhabenträger; investive Vorrangregelung; Investitionsvorrangbescheid; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 15.94

    Aufhebung eines Investitionsvorrangbescheides

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 2 B 2.12
    Die Normen regeln spezialgesetzlich und verschuldensunabhängig die Rechtsfolgen zwischen Investor und Verfügungsberechtigtem im Fall einer bestandskräftigen Aufhebung des Investitionsvorrangbescheids, der hier die Grundstücksverkehrsgenehmigung ersetzt (vgl. § 11 Abs. 1 Satz 1 InVorG; BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1994 - 7 C 15.94 -, juris Rn. 14).

    Der Investor erwirbt das Eigentum oder Erbbaurecht stets nur unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Anmelder nicht die Aufhebung des Investitionsvorrangbescheids erreicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1994 - 7 C 15.94 - juris, Rz. 11).

  • BVerwG, 03.01.1996 - 7 B 356.95

    Rückübertragung eines landwirtschaftlichen Anwesens nach den Vorschriften des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 2 B 2.12
    Soweit die Beklagte der festgestellten schuldhaften Pflichtverletzung mit Blick auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Januar 1996 (- 7 B 356.95 -, juris Rn. 18) entgegenhält, es sei nicht Sinn und Zweck des Investitionsvorranggesetzes, einem Investor, der mangels vorhandener Eigenmittel oder Sicherheiten nicht kreditwürdig sei, erst die Kreditgrundlage zu verschaffen, die er für die Finanzierung des Vorhabens benötige, übersieht sie, dass es im Streitfall nicht (mehr) um die Prognose der Kreditwürdigkeit des Investors vor Erteilung des Investitionsvorrangbescheids geht.
  • BGH, 21.10.2008 - XI ZR 466/07

    Zur Hemmung der Verjährung infolge Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 2 B 2.12
    Insoweit übersieht die Beklagte bereits, dass die von ihr als Beleg für ihre Rechtsauffassung herangezogene Rechtsprechung ausdrücklich auf die Hemmung der Verjährung im Mahnverfahren (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB) beschränkt ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 2008 - XI ZR 466.07 - NJW 2009, 56) und nicht den hier allein zu beurteilenden Fall der Verjährungshemmung durch Klageerhebung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB) betrifft.
  • BGH, 26.06.1996 - XII ZR 38/95

    Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs; Unterbrechung durch gerichtliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 2 B 2.12
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung hemmt eine teilweise unsubstantiierte und unschlüssige Klage die Verjährung selbst dann, wenn die Bezifferung der Einzelforderungen erst im Laufe des Rechtsstreits vorgenommen wird und der Anspruch ohne die Unterbrechungswirkung der Klage bereits verjährt gewesen wäre (st. Rechtspr., vgl. u.a. BGH, Urteil vom 22. Mai 1967 - II ZR 87.65 -, juris Rn. 18; Urteil vom 26. Juni 1996 - XII ZR 38.95 - NJW-RR 1996, 1409 ; vgl. auch Ellenberger in: Palandt, BGB, 74. Aufl., 2015, § 20 Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2020 - 1 S 3349/19

    Korrektur der Niederschrift einer früheren Gemeinderatssitzung; Ausschluss der

    Entscheidend für diese Folgenzurechnung ist eine wertende Beurteilung des Einzelfalls, die vorausschauend aus der Sicht vor Eintritt des Erfolges zu vollziehen ist (vgl. OVG Bln.-Brbg., Urt. v. 13.11.2014 - OVG 2 B 2.12 - juris m.w.N.).
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